KfW-Förderung 2026: Was hat sich geändert?

Die KfW-Förderlandschaft ist in den letzten Jahren mehrfach umgebaut worden. Seit dem Förderstopp im Januar 2022, der damaligen Neuauflage und den Anpassungen 2023 bis 2025 ist bei vielen Bauherren Unsicherheit geblieben: Welche Programme gibt es überhaupt noch? Und lohnt sich das bei den aktuellen Zinsen?

Die gute Nachricht: Zum Frühjahr 2026 sind die zentralen Programme stabil. Die KfW hat ihre Konditionen zuletzt im Januar 2026 angepasst. Die Zinssätze orientieren sich am allgemeinen Marktniveau, liegen aber in der Regel 0,5 bis 1,0 Prozentpunkte unter dem, was Banken für vergleichbare Laufzeiten verlangen. Der eigentliche Hebel bleibt jedoch der Tilgungszuschuss — Geld, das du nie zurückzahlen musst.

Die wichtigsten Änderungen gegenüber 2025:

  • Die Zinssätze für KfW 297/298 wurden im Januar 2026 leicht nach oben angepasst (ca. 2,0–2,5 % effektiv bei 10 Jahren Zinsbindung)
  • Die Einkommensgrenze bei KfW 300 bleibt bei 90.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen
  • Die maximale Kreditsumme bei KfW 300 wurde für Familien ab zwei Kindern auf 240.000 Euro angehoben
  • Das QNG-Siegel (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude) bleibt Voraussetzung für die höchsten Tilgungszuschüsse

Entscheidend ist: Die Grundstruktur der Förderung hat sich nicht verändert. Wer einen klimafreundlichen Neubau plant oder als Familie mit Kindern Wohneigentum erwerben will, findet weiterhin attraktive Konditionen — wenn er die Regeln kennt.

Die wichtigsten KfW-Programme im Überblick

Drei Programme sind 2026 für Immobilienkäufer und Bauherren relevant. Sie unterscheiden sich in Zielgruppe, Förderhöhe und Anforderungen. Die folgende Tabelle zeigt die zentralen Eckdaten (Stand März 2026):

Programm Zielgruppe Max. Kredit Zinssatz (eff.) Tilgungszuschuss
KfW 297/298
Klimafreundlicher Neubau
Alle Bauherren 150.000 Euro ab ca. 2,0 % Bis 12.500 Euro (mit QNG)
KfW 300
Wohneigentum für Familien
Familien mit Kindern (unter 18) 170.000–240.000 Euro ab ca. 1,0 % Nicht separat, aber Zinsverbilligung
KfW 261/262
Sanierung (BEG)
Eigentümer von Bestandsimmobilien 150.000 Euro ab ca. 2,2 % Bis 37.500 Euro (EH 40 Erneuerbare)

Hinweis: Die Zinssätze ändern sich regelmässig. Die hier genannten Werte sind Richtwerte vom März 2026. Den tagesaktuellen Zinssatz findest du auf kfw.de oder erfragst ihn bei deinem Finanzierungsberater.

Für Neubauten und den Erwerb von Neubauten sind KfW 297/298 und KfW 300 die relevanten Programme. KfW 261/262 richtet sich an Eigentümer, die eine Bestandsimmobilie energetisch sanieren wollen — darauf gehen wir in diesem Artikel nur am Rande ein.

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KfW 297/298: Klimafreundlicher Neubau im Detail

Das Programm "Klimafreundlicher Neubau" (KfW 297 für Wohngebäude, KfW 298 für Nichtwohngebäude) ist das Nachfolgeprogramm der früheren Neubauförderung. Es richtet sich an alle, die ein neues Wohngebäude bauen oder ein neu gebautes Haus bzw. eine Neubauwohnung kaufen.

Voraussetzungen

Das Gebäude muss mindestens den Standard Effizienzhaus 40 (EH 40) erreichen. Das bedeutet: Der Primärenergiebedarf darf maximal 40 % des Referenzgebäudes nach GEG (Gebäudeenergiegesetz) betragen. Zusätzlich gelten Anforderungen an den Transmissionswärmeverlust.

Konkret heisst das für die Baupraxis:

  • Dreifachverglasung bei den Fenstern
  • Hocheffiziente Wärmedämmung (Wand, Dach, Bodenplatte)
  • Wärmepumpe oder vergleichbar effizientes Heizsystem
  • Kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung
  • Keine fossilen Energieträger (kein Gas, kein Öl)

Förderhöhe und Konditionen

Die maximale Kreditsumme beträgt 150.000 Euro pro Wohneinheit. Die Zinsbindung kannst du zwischen 4 und 10 Jahren wählen, wobei der Zinssatz bei längerer Bindung höher ausfällt.

Der Tilgungszuschuss ist der eigentliche Kern der Förderung. Er wird direkt vom Kreditbetrag abgezogen — du musst ihn also nie zurückzahlen:

Stufe Anforderung Max. Kredit Tilgungszuschuss
Klimafreundliches Wohngebäude EH 40 100.000 Euro 5 % = 5.000 Euro
Klimafreundliches Wohngebäude — mit QNG EH 40 + QNG-Siegel 150.000 Euro 5 % = 7.500 Euro
Klimafreundliches Wohngebäude — mit QNG (Plus) EH 40 + QNG-Plus 150.000 Euro bis 12.500 Euro

Was ist das QNG-Siegel?

QNG steht für "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude". Es wird von akkreditierten Zertifizierungsstellen vergeben und bestätigt, dass dein Neubau nicht nur energieeffizient, sondern auch nachhaltig ist — also Kriterien wie Ressourcenschonung, Gesundheitsschutz und Lebenszykluskosten erfüllt. Die Zertifizierung kostet je nach Anbieter zwischen 3.000 und 8.000 Euro, refinanziert sich aber über den höheren Tilgungszuschuss fast immer.

Wichtig: Du brauchst einen zugelassenen Energieeffizienz-Experten (aus der dena-Expertenliste), der die Planung begleitet und die Einhaltung der Standards bestätigt. Ohne diesen Experten gibt es keine Förderung.

KfW 300: Wohneigentum für Familien

Das Programm "Wohneigentum für Familien" (KfW 300) ist speziell für Familien mit minderjährigen Kindern konzipiert. Es bietet besonders günstige Zinsen — teilweise unter 1 % effektiv — und ist damit eines der attraktivsten KfW-Programme überhaupt.

Wer wird gefördert?

Die Anforderungen sind klar definiert:

  • Mindestens ein Kind unter 18 Jahren im Haushalt (zum Zeitpunkt der Antragstellung)
  • Zu versteuerndes Haushaltseinkommen maximal 90.000 Euro pro Jahr (bei einem Kind). Für jedes weitere Kind erhöht sich die Grenze um 10.000 Euro
  • Eigennutzung: Die Immobilie muss selbst bewohnt werden (mindestens 5 Jahre)
  • Kein vorhandenes Wohneigentum: Keiner der Antragsteller darf zum Zeitpunkt der Antragstellung eine andere Wohnimmobilie besitzen

Praxistipp: Massgeblich ist der Einkommensteuerbescheid des vorletzten Kalenderjahres. Für Anträge im Jahr 2026 also der Bescheid für 2024. Du kannst die Grenze also nicht kurzfristig durch Gehaltsreduzierung erreichen.

Förderhöhe nach Kinderzahl

Die maximale Kreditsumme staffelt sich nach Anzahl der Kinder (Stand März 2026):

Anzahl Kinder Max. Kredit (ohne QNG) Max. Kredit (mit QNG) Einkommensgrenze
1 Kind 170.000 Euro 220.000 Euro 90.000 Euro
2 Kinder 170.000 Euro 240.000 Euro 100.000 Euro
3+ Kinder 200.000 Euro 240.000 Euro 110.000 Euro+

Die Zinsen liegen deutlich unter dem Marktniveau — bei 10 Jahren Zinsbindung aktuell (Stand März 2026) bei ca. 1,0 bis 1,5 % effektiv. Bei einem Marktzins von ca. 3,5 % ist die Ersparnis über die gesamte Laufzeit erheblich.

Rechenbeispiel KfW 300

Eine Familie mit zwei Kindern baut ein Effizienzhaus 40 mit QNG-Siegel. Kaufpreis inklusive Grundstück: 450.000 Euro.

  • KfW-300-Kredit: 240.000 Euro zu ca. 1,2 % effektiv
  • Bankdarlehen für den Rest: 150.000 Euro zu ca. 3,5 % effektiv
  • Eigenkapital: 60.000 Euro (plus Nebenkosten ca. 45.000 Euro)

Zinsersparnis gegenüber reinem Bankkredit (über 10 Jahre, vereinfacht): Bei 240.000 Euro spart die Familie durch den KfW-Zinsvorteil von ca. 2,3 Prozentpunkten rund 40.000 bis 45.000 Euro an Zinskosten. Das ist ein Betrag, der in die Tilgung fliessen kann — oder den Finanzierungsspielraum deutlich erweitert.

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Antrag richtig stellen: Schritt für Schritt

Der häufigste Grund, warum Bauherren die KfW-Förderung verpassen, ist ein Formfehler im Ablauf. Die wichtigste Regel: Der Antrag muss VOR dem Kaufvertrag oder Baubeginn gestellt und bewilligt sein. Wer zuerst unterschreibt und dann fördert, geht leer aus.

Schritt 1: Energieeffizienz-Experten beauftragen

Bevor du überhaupt mit der KfW sprichst, brauchst du einen zugelassenen Energieberater aus der dena-Expertenliste. Dieser bestätigt, dass dein Neubau die geforderte Effizienzhausstufe erreicht, und erstellt die technische Bestätigung (sogenannte "Bestätigung zum Antrag" — BzA).

Kosten: ca. 2.000 bis 5.000 Euro, je nach Projektgrösse. Diese Kosten sind förderfähig.

Schritt 2: Finanzierungsberater einbeziehen

Die KfW vergibt ihre Kredite nicht direkt, sondern über sogenannte durchleitende Banken. Das kann deine Hausbank sein, eine Bausparkasse oder ein Finanzvermittler. Dein Finanzierungsberater stellt den Antrag bei der KfW und baut den KfW-Kredit in deine Gesamtfinanzierung ein.

Das ist der Punkt, an dem die meisten Fehler passieren: Viele Käufer gehen erst zur Bank, verhandeln den Kaufpreis, unterschreiben den Vorvertrag — und fragen dann nach der KfW. Zu spät.

Schritt 3: KfW-Antrag über die Hausbank stellen

Dein Berater reicht den Antrag mit folgenden Unterlagen bei der KfW ein:

  • Bestätigung zum Antrag (BzA) vom Energieeffizienz-Experten
  • Einkommensteuerbescheid (bei KfW 300)
  • Geburtsurkunden der Kinder (bei KfW 300)
  • Finanzierungsplan inkl. KfW-Baustein
  • Baubeschreibung oder Exposé

Schritt 4: Zusage abwarten, dann Kaufvertrag

Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 2 bis 4 Wochen. Erst nach der Zusage der KfW (Zuschusszusage bzw. Kreditzusage) darfst du den Kaufvertrag unterschreiben oder den Bauauftrag erteilen.

Schritt 5: Fertigstellung und Nachweis

Nach Fertigstellung bestätigt dein Energieeffizienz-Experte, dass die geforderten Standards eingehalten wurden ("Bestätigung nach Durchführung" — BnD). Erst dann wird der Tilgungszuschuss endgültig gutgeschrieben.

Typische Fehler bei der KfW-Beantragung

In meiner Beratungspraxis sehe ich dieselben Fehler immer wieder. Hier die fünf häufigsten — und wie du sie vermeidest.

Fehler 1: Kaufvertrag vor KfW-Antrag unterschrieben

Der Klassiker. Sobald ein Kaufvertrag notariell beurkundet ist, ist eine nachträgliche KfW-Förderung ausgeschlossen. Gleiches gilt, wenn du bereits mit dem Bau begonnen hast. "Begonnen" heisst dabei nicht Spatenstich — auch ein unterschriebener Werkvertrag mit dem Generalunternehmer kann als Baubeginn gelten.

Lösung: Immer zuerst den KfW-Antrag stellen. Im Kaufvertrag kannst du eine Rücktrittsklausel für den Fall vereinbaren, dass die KfW-Förderung nicht bewilligt wird.

Fehler 2: Keinen Energieeffizienz-Experten eingebunden

Ohne die technische Bestätigung eines zugelassenen Experten nimmt die KfW deinen Antrag gar nicht erst an. Manche Bauherren versuchen, die Kosten zu sparen — und verlieren dadurch Tausende Euro an Förderung.

Fehler 3: Einkommensgrenze falsch eingeschätzt (KfW 300)

Massgeblich ist das zu versteuernde Einkommen, nicht das Bruttoeinkommen. Das zu versteuernde Einkommen liegt in der Regel 15–25 % unter dem Bruttojahresgehalt (nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen etc.). Viele Familien, die sich für "zu wohlhabend" halten, liegen tatsächlich unter der 90.000-Euro-Grenze.

Lösung: Letzten Einkommensteuerbescheid prüfen. Das zu versteuernde Einkommen steht dort schwarz auf weiss.

Fehler 4: Falsche Effizienzhausstufe geplant

Wer "nur" EH 55 baut, bekommt keine Neubauförderung mehr — die KfW fördert seit 2023 nur noch ab EH 40. Die Mehrkosten für EH 40 gegenüber EH 55 betragen je nach Gebäude 15.000 bis 30.000 Euro — werden aber durch Tilgungszuschuss und Zinsersparnis in den meisten Fällen mehr als kompensiert.

Fehler 5: KfW-Mittel nicht mit Bankkredit optimiert

Die KfW deckt nie die gesamte Finanzierung ab. Die Kunst liegt darin, KfW-Kredit und Bankdarlehen so zu kombinieren, dass die Gesamtbelastung minimal wird. Das betrifft Fragen wie: Welche Laufzeit wähle ich beim KfW-Kredit? Wie verteile ich die Tilgung? Passt die KfW-Zinsbindung zur Zinsbindung des Bankdarlehens?

Lösung: Lass dir von einem unabhängigen Finanzierungsberater eine integrierte Gesamtrechnung erstellen. Banken optimieren in der Regel nur ihren eigenen Kreditanteil.

Fehler bei der KfW-Förderung vermeiden

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Häufige Fragen zur KfW-Förderung

Kann ich einen KfW-Kredit mit einem normalen Bankkredit kombinieren?

Ja, das ist sogar der Regelfall. Die KfW deckt nur einen Teil der Finanzierung ab — zum Beispiel bis 150.000 Euro bei KfW 297/298 oder bis 240.000 Euro bei KfW 300. Den restlichen Finanzierungsbedarf deckst du über ein klassisches Bankdarlehen. Dein Finanzierungsberater baut beide Bausteine zu einer Gesamtfinanzierung zusammen und optimiert Laufzeiten und Tilgung aufeinander.

Was passiert, wenn ich die KfW-Anforderungen nicht einhalte?

Wenn dein Neubau die geforderte Effizienzhausstufe (EH 40) nicht erreicht, kann die KfW den Tilgungszuschuss streichen und den Kredit auf marktübliche Konditionen umstellen. Im schlimmsten Fall droht eine Rückforderung bereits ausgezahlter Zuschüsse. Deshalb ist die Begleitung durch einen zugelassenen Energieeffizienz-Experten von Anfang an Pflicht — und nicht nur Formalität.

Lohnt sich die KfW-Förderung bei den aktuellen Zinsen überhaupt?

Ja. Der eigentliche Vorteil liegt nicht nur im Zinssatz, sondern vor allem im Tilgungszuschuss — das sind bis zu 12.500 Euro geschenktes Geld bei KfW 297. Auch bei KfW 300 liegen die Zinsen mit ca. 1,0–1,5 % effektiv deutlich unter dem Marktzins von aktuell ca. 3,5 %. Über die gesamte Laufzeit kann die Ersparnis bei einer Familie leicht 40.000 Euro und mehr betragen.

Muss ich die KfW-Förderung zurückzahlen, wenn ich das Haus verkaufe?

Den Tilgungszuschuss musst du grundsätzlich nicht zurückzahlen — er ist geschenkt. Der KfW-Kredit selbst muss bei einem Verkauf in der Regel vorzeitig abgelöst werden, wobei eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen kann. Bei KfW 300 gilt eine Eigennutzungspflicht: Wenn du das Haus innerhalb der ersten Jahre verkaufst oder vermietest, kann die KfW die Zinsverbilligung ganz oder teilweise zurückfordern.

Wann muss ich den KfW-Antrag stellen — vor oder nach dem Kaufvertrag?

Zwingend vor Unterschrift des Kaufvertrags bzw. vor Baubeginn. Der KfW-Antrag wird über deine Hausbank gestellt und muss bewilligt sein, bevor du dich vertraglich bindest. Ein nachträglicher Antrag ist ausgeschlossen — das ist der häufigste und teuerste Fehler bei der KfW-Förderung. Plane mindestens 2 bis 4 Wochen Bearbeitungszeit ein.

MS
Martin Sewald
Finanzierungsexperte, Die Beratungsmanufaktur GmbH

Martin Sewald ist spezialisiert auf Baufinanzierung und Immobilienfinanzierung. Mit langjähriger Erfahrung in der Begleitung von Erst- und Anschlusskäufern kennt er die typischen Fallstricke bei Zinsbindung, Tilgungsrate und KfW-Förderung aus der Praxis. Bei der Beratungsmanufaktur berät er Kunden in der Metropolregion Nürnberg bei der optimalen Finanzierungsstruktur.

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